ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

CONTEMP-RENT - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche - auch künftigen - Leistungen von contemp-rent - Frau Yvonne Hohner, Marienstraße 12, 76137 Karlsruhe (im Folgenden "Vermieter" genannt) im Zusammenhang mit der Vermietung von Kunstwerken (im Folgenden "Mietobjekt" genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und den Personen, die seine Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden "Mieter" genannt).

1.2. Die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

1.3. Soweit der Vermieter dem Mieter nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Geschäftsbedingungen des Dritten, sofern sich der Mieter von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.

1.4. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Mieters haben nur Gültigkeit, sofern der Vermieter diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Festlegungen:

  • Individuelle Änderungen entsprechend Ziffern 1.2., 11.2.
  • diese Bedingungen
  • Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Mieters

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.

2. Angebot, Annahme

2.1. Die Angebote auf der Webseite des Vermieters sind nicht bindend und stellen keine Angebote im Rechtssinn dar. Hat der Mieter Interesse an einem oder mehreren Mietobjekten, so erstellt der Vermieter ein Angebot, in dem insbesondere die Mietzeit, der Mietpreis und ein Veräußerungswert ausgewiesen wird. Mit Zugang einer Annahmeerklärung des Mieters beim Vermieter kommt der Vertrag zustande.

2.2. An sein Angebot ist der Vermieter für 2 Wochen gebunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes ausgeführt ist.

3. Mietzins / Lieferort / Transportkosten / Reisekosten

3.1. Sofern der Mieter nicht an einem Lastschriftverfahren teilnimmt, ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, kostenfrei auf ein vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen.

3.2. Bei Mietvertragsbeginn hat der Mieter das Mietobjekt grundsätzlich beim Vermieter abzuholen. Auf Wunsch des Mieters versendet der Vermieter das Mietobjekt an einen anderen Ort. In diesem Fall hat der Mieter die Transport- und Verpackungskosten sowie die Kosten der Transportversicherung zu tragen. Auf Wunsch des Mieters werden die Bilder gehängt. In diesem Fall trägt der Mieter die Aufhängkosten pro Bild.

3.3. Bei Mietvertragsende sowie beim Tausch des Mietobjektes hat der Mieter das Mietobjekt auf seine Kosten und sein Risiko an den Vermieter zurückzusenden, es sein denn, er übt sein Optionsrecht nach Ziffer 5 aus. Der Mieter hat eine Transportversicherung abzuschließen, deren Mindestversicherungshöhe dem Veräußerungswert entsprechen muss. Auf Verlangen des Mieters übernimmt der Vermieter den Rücktransport, wobei er dem Mieter für seine Leistung und die Kosten ein gesondertes Angebot unterbreiten wird.

3.4. Vereinbaren die Parteien, dass der Vermieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag Reisen unternimmt (z.B. für eine Vernissage oder Finissage), so trägt der Mieter die hierdurch anfallenden Kosten. Übernachtungskosten werden dem Vermieter in nachgewiesener Höhe ersetzt. Der Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Vermieter ersetzt bei Benutzung

  • der Bahn: Fahrtkosten 2. Klasse,
  • des Pkw: 0,30  €  für jeden gefahrenen Kilometer.
  • dem Flugzeug: Business-Klasse

Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

3.5. Wird der Mietvertrag vom Mieter gekündigt, so kann dieser, sofern er den Mietvertrag zu nicht gewerblichen Zwecken abgeschlossen hat, den während der Mietzeit bezahlten Mietzins innerhalb von zwölf Monaten ab Mietvertragsende mit dem Kaufpreis für den Erwerb  des gemieteten Mietobjekts oder eines anderen Kunstwerkes verrechnen.

4. Pflichten des Mieters

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt auf eigene Kosten zu versichern. Der Versicherungswert hat mindestens dem Veräußerungswert zu entsprechen. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Versicherungsschutz nachzuweisen.

4.2. Der Mieter hat das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es ferner vor schädlichen Umwelteinflüssen (z.B. Feuchtigkeit, Zigarettenrauch) zu schützen. Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, das Mietobjekt in Räumen zu platzieren, in denen regelmäßig geraucht wird.

4.3. Droht ein Schaden am Mietobjekt oder ist ein solcher eingetreten, hat der Mieter den Vermieter hiervon unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren.

5. Kaufoption / Rechtsfolgen der Optionsausübung

5.1. Der Vermieter gewährt dem Mieter bezüglich des Mietobjekts eine Kaufoption. Nach einem Jahr Vertragslaufzeit kann der Vermieter die Kaufoption einseitig zurückziehen, wobei diese Wirkung mit Zugang einer entsprechenden Erklärung in Textform beim Mieter wirksam wird. Den Parteien steht es nach dem Rückzug der Kaufoption frei, in Bezug auf das Mietobjekt eine neue Kaufoption unter Zugrundelegung eines neuen Veräußerungswerts zu vereinbaren, wobei diese Vereinbarung der Textform bedarf. Solange die Kaufoption besteht, kann der Mieter diese jederzeit ausüben. Die Erklärung, die Option in Anspruch zu nehmen, bedarf der Textform und des Zugangs beim Vermieter.

5.2. Bei mehreren Mietobjekten kann der Mieter die Option auch nur hinsichtlich eines Mietobjekts ausüben; der Vermieter kann die Option auch nur für ein Mietobjekt zurückziehen.

5.3. Mit Zugang der Erklärung kommt zwischen den Parteien in Bezug auf das betreffende Mietobjekt ein Kaufvertrag zustande. Als Kaufpreis vereinbaren die Parteien den im Angebot entsprechend Ziffer 2.1. aufgenommenen Veräußerungswert abzüglich des Mietzinses, den der  Mieter entsprechend Ziffer 3.1. für das betreffende Mietobjekt an den Vermieter gezahlt hat. Der für das betreffende Mietobjekt Mietzins ist also in voller Höhe anrechenbar. Eine Anrechnung findet nicht statt, wenn das Mietobjekt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit des Mieters angemietet und gekauft wird.

5.4. Der Kaufpreis ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung des Vermieters beim Mieter.

5.5. Sind mehrere Mietobjekte Gegenstand des Mietvertrags und wird nicht in Bezug auf alle Mietobjekte das Optionsrecht ausgeübt, so wird der Mietvertrag unter entsprechender Anpassung des Mietzinses bzgl. der anderen Mietobjekte fortgeführt. Im anderen Fall wirkt der Zugang der Erklärung nach Ziffer 5.1. wie eine Kündigung des Mietvertrags, jedoch mit der Wirkung, dass der Mietvertrag abweichend von Ziffer 7.2. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Zugang endet.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Vermieter behält sich bzgl. des Mietobjekts, für das der Mieter nach Ziffer 5 sein Optionsrecht ausgeübt hat, das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

7. Vertragslaufzeit / Kündigung

7.1. Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mietbeginn ist der 01. oder 15. eines Monats.

7.2. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht einer jeden Partei, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen.

7.3. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere außerordentlich fristlos kündigen,

- wenn der Mieter mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsmieten entspricht, in Verzug ist oder

- wenn Mieter seine Pflicht aus Ziffer 4.2. verletzt und dadurch ein Schaden an dem Mietobjekt droht

8. Nutzungsrechte

Der Mieter erhält aufgrund dieses Vertrags keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Mietobjekt. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben beim jeweiligen Künstler.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

9.1. Der Mieter darf gegen Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9.2. Der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

10. Haftung des Vermieters

10.1. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch den Vermieter verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Vermieters bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

10.3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung des Vermieters bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.4. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Vertragsbestimmungen.

11.2. Änderungen des vorliegenden Vertragstextes bedürfen der Textform. Diese Formvorschrift kann nur in Textform aufgehoben oder geändert werden.

11.3. Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

11.4. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, der Sitz des Vermieters.

11.5. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben, bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Contemp-rent, Marienstraße 12, 76137 Karlsruhe, Tel.: 0721 470 380 66, E-Mail: mail@contemp-rent.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Musterwiderrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website (www.contemp-rent.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Fuktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Contemp-rent, z.Hd. Frau Yvonne Hohner, Marienstraße 12, 76137 Karlsruhe, E-Mail: mail@contemp-rent.com.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbaucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) = unzutreffendes streichen

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